Verwaltung

verwalteter Wohnungsbau in Ahaus

Sie sind Hausbesitzer oder Wohnungeigentümer und brauchen einen Verwalter für Ihre Immobilie?
Für diese Aufgabe stehen wir Ihnen gerne mit Sach- und Fachkenntnis zur Seite und können Sie zudem in bautechnischen Fragen beraten und immer auf dem neusten Stand halten. Denn in Zeiten von Energie- und Finanzkrisen ist es mehr als wichtig, die stetig steigenden Kosten im Blick zu halten und geeignete Gegenmaßnahmen zu treffen.

• Warum soll ein Architekt meine Immobilie verwalten?

Die Nachfrage unserer Kunden für das zielgerichtete Planen, Bauen und Betreiben von Immobilien mit den Blick auf den Lebenszyklus (Facilities Management) wächst. Die Optimierung von Kosten in der Bau- und Betriebsphase, die Verbesserung der Bauqualität und die flexible Anpassbarkeit von baulichen und technischen Anlagen spielt für professionelle Immobilienbetreiber eine immer entscheidendere Rolle.
Und gerade Architekten, die immer schon "vernetzt" mit den am Bau Beteiligten gearbeitet haben, sind wie kaum ein anderer Berufszweig prädestiniert, in diesen Geschäftsfeldern erfolgreiche Dienstleistungen zu platzieren und dauerhafte (Mehr-)Werte zu schaffen.

Vor einigen Jahren kristallisierte sich so die Verwaltertätigkeit in unserem Büro als eine "erweiterte" Architektenleistung heraus. Durch die Erweiterung unseres Aufgabenfeldes ergeben sich Synergieeffekte, dies trifft nicht nur für Neubauten sondern vor allem für Altbauten zu.

Grundlage der Hausverwaltung ist das BGB (Bürgerliche Gesetzbuch) und das WEG (Wohnungseigentumsgesetz). Die Sachbearbeiter werden durch Weiterbildungsmaßnahmen immer auf dem neuesten Kenntnisstand gehalten. Für den Fall der Fälle sind wir und damit auch unsere Eigentümergemeinschaften durch eine Vermögensschadens- und eine Haftpflichtversicherung abgesichert.

WEG-Verwaltung

Die WEG-Verwaltung folgt dem Wohnungseigentumsrecht. Zu den Grundleistungen gehören die unabdingbaren, in ยงยง 27 und 28 WEG aufgeführten gesetzlichen Aufgaben. Diese Grundleistungen sichern den Eigentümern eine sachgerechte Verwaltung der gemeinschaftlichen Belange auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen zu. Dieser Aufwand ist mit dem vereinbarten Verwaltungsentgelt abgegolten.

Die oben genannten zusätzlichen Leistungen zur Werterhaltung des Grundbesitzes werden von der Verwaltung nach Vereinbarung zu den z. Zt. gültigen Kostensätzen gesondert gegenüber der Gemeinschaft abgerechnet.

Grundleistungen der Verwaltung:

  • Jahresabrechnung nach dem Abflußprinzip
    Erstellen einer jährlichen Abrechnung über die Haus- Einnahmen und -Ausgaben des jeweiligen Abrechungszeitraums als Gesamt- und Einzelabrechnung.
  • Wirtschaftsplan
    Aufstellung eines Wirtschaftsplanes für das Wirtschaftsjahr mit Angabe der Verteilung je Kostenart.
  • Eigentümerversammlung
    Einberufung und Durchführung einer Jahreshauptversammlung. Der Verwalter führt den Vorsitz und sorgt für eine ordnungsgemäße Niederschrift der Beschlüsse.
  • Hausordnung
    Die Hausordnung wird von der Verwaltung zur Beschlussfassung vorbereitet und später überwacht.
  • u.v.m.

Miet-Verwaltung

Die Miet-Verwaltung folgt dem Mietrecht. Der Verwalter vertritt in erster Linie den Eigentümer gegenüber dem Mieter. Die Leistungen können individuell nach Absprache zusammengestellt werden.

Zu den Grundleistung gehören:

  • Jahresabrechnung nach dem Leistungsprinzip
    Erstellen einer jährlichen Betriebskostenabrechnung für den Mieter.
  • Erstellung einer Gesamtabrechung für den Eigentümer
  • Vermietung von Wohneinheiten in Abstimmung mit dem Eigentümer
  • Abschluss der erforderlichen Mietverträge
  • Überwachen und Durchsetzen der Hausordnung
  • u.v.m.